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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09 (https://dejure.org/2011,1962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2011 - L 24 KA 14/09 (https://dejure.org/2011,1962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2011 - L 24 KA 14/09 (https://dejure.org/2011,1962)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 6/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufteilung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Bei der Bildung von Honorarkontingenten kann grundsätzlich an die Verhältnisse in einem früheren Quartal angeknüpft werden (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 6/10 - juris - mit umfangreichen Nachweisen aus der Rspr. des BSG).

    Sie führt lediglich zu einer Honorarverschiebung zugunsten der budgetierten Leistungen innerhalb der Fachgruppe der Klägerin (zur Problematik eines - hier nicht vorliegenden - Aufteilungsverhältnisses im Honorarverteilungsmaßstab zwischen budgetierten und unbudgetierten Fachgruppen vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 6/10 R -), ohne dass dadurch die Annahme gerechtfertigt wäre, die Klägerin könne auf Ihrem Fachgebiet ihre Praxis nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll betreiben.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Als Maßstab für die Feststellung eines um 15 % abgesunkenen Punktwerts eignet sich aber auch nicht der durchschnittliche Punktwert der nicht-budgetierten Leistungen, weil dieser nur einen verhältnismäßig kleinen Teil aller Leistungen erfassen würde (vgl. BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2), also kaum als repräsentativ angesehen werden kann (vgl. BSGE 93, 258).

    Die Festlegung der Angemessenheit einer Vergütung ist vorrangig den Kompetenzen von Bewertungsausschuss (§ 87 SGB V - Bestimmung von Inhalt und Punktzahlen der abrechenbaren Leistungen), Gesamtvertragsparteien (§ 85 Abs. 3 SGB V - Bemessung der Gesamtvergütungen; § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V -Honorarverteilungsmaßstab) und KVen (§ 85 Abs. 4 SGB V - Verteilung der Gesamtvergütungen) überantwortet (vgl BSGE 93, 258).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Zu beachten sind dabei allerdings insbesondere das in § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V angesprochene Gebot leistungsproportionaler Verteilung des Honorars sowie der aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) herzuleitende Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl. st Rspr. des BSG, SozR 4-2500 § 72 Nr. 2).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst grundsätzlich den Anspruch des Arztes auf Honorierung seiner vertragsärztlichen Tätigkeit ( vgl. BVerfGE 88, 145, 159; 101, 331, 346) Dieser Schutz kann jedoch gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wie das hier durch die Regelungen des § 72 Abs. 2 und des § 85 Abs. 3 SGB V erfolgt ist.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG umfasst grundsätzlich den Anspruch des Arztes auf Honorierung seiner vertragsärztlichen Tätigkeit ( vgl. BVerfGE 88, 145, 159; 101, 331, 346) Dieser Schutz kann jedoch gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wie das hier durch die Regelungen des § 72 Abs. 2 und des § 85 Abs. 3 SGB V erfolgt ist.
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Dabei können Arztgruppen, die gewisse Ähnlichkeiten aufweisen, getrennt geführt oder zu einer einheitlichen Gruppe zusammengefasst werden (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 40).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hatte zwar hierzu für Fälle aus der Zeit bis Ende 1998 entschieden, dass die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte und die im Delegationsverfahren tätigen Psychotherapeuten im Rahmen der Honorarverteilung im Hinblick auf den von der Beklagten zu beachtenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit grundsätzlich einen Anspruch auf Honorierung der zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen nach Abschnitt G IV des EBM aF mit einem Punktwert von 10 Pfennig (= 5,11 Cent) haben (vgl Urteile vom 25. August 1999 - B 6 KA 14/98 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33, vom 12. September 2001 - B 6 KA 58/00 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41, vom 6. November 2002 - B 6 KA 21/02 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 49 sowie vom 28. Januar 2004 - B 6 KA 52/03 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, jeweils mwN).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hatte zwar hierzu für Fälle aus der Zeit bis Ende 1998 entschieden, dass die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte und die im Delegationsverfahren tätigen Psychotherapeuten im Rahmen der Honorarverteilung im Hinblick auf den von der Beklagten zu beachtenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit grundsätzlich einen Anspruch auf Honorierung der zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen nach Abschnitt G IV des EBM aF mit einem Punktwert von 10 Pfennig (= 5,11 Cent) haben (vgl Urteile vom 25. August 1999 - B 6 KA 14/98 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33, vom 12. September 2001 - B 6 KA 58/00 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41, vom 6. November 2002 - B 6 KA 21/02 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 49 sowie vom 28. Januar 2004 - B 6 KA 52/03 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, jeweils mwN).
  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 21/02 R

    Psychotherapeutische Leistung - Begrenzung des Ausgabenvolumens im Jahr 1999 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hatte zwar hierzu für Fälle aus der Zeit bis Ende 1998 entschieden, dass die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte und die im Delegationsverfahren tätigen Psychotherapeuten im Rahmen der Honorarverteilung im Hinblick auf den von der Beklagten zu beachtenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit grundsätzlich einen Anspruch auf Honorierung der zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen nach Abschnitt G IV des EBM aF mit einem Punktwert von 10 Pfennig (= 5,11 Cent) haben (vgl Urteile vom 25. August 1999 - B 6 KA 14/98 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33, vom 12. September 2001 - B 6 KA 58/00 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41, vom 6. November 2002 - B 6 KA 21/02 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 49 sowie vom 28. Januar 2004 - B 6 KA 52/03 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 8, jeweils mwN).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - L 24 KA 14/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSGE 83, 1) - ergangen zu dem Fall eines Honorartopfes für CT-/MRT-Leistungen - besteht eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht derart, dass die KV zu regelmäßiger Überprüfung der Honorar- und Punktwertentwicklung verpflichtet ist und im Falle eines gravierenden Punktwertabfalls in bestimmten Bereichen unter Umständen stützend eingreifen muss.
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R

    Vertragsarzt - psychotherapeutische Leistung - Honorierung der von 1993-1998

  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 31/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anforderung - erstmalige Zuerkennung eines

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 6/95

    Bewertung endoskopischer Untersuchungen der Verdauungsorgane im Einheitlichen

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 67/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Punktwertstützung von bestimmten fachärztlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - L 24 KA 68/10

    Vertragsärztliche Vergütung - Bewertungsausschuss - EBM 2000plus -

    Die Orientierung an eine Abweichung von bis zu 15 Prozent entspricht auch der Rechtsprechung des hiesigen Senats (vgl. B. v. 25. November 2011 - L 24 KA 14/09) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urt. v. 09. September 1998-B 6 KA 55/97 R-, BSGE 83, 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2281/11
    Die unterschiedliche Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen der im Gesetz genannten Arztgruppen gegenüber der Arztgruppe des Klägers erweist sich als Folge der - gesetzlich in § 85 Abs. 4a SGB V geregelten - Bildung von Honorarkontingenten für die ?Hausärzte? einerseits und die Ärzte der Anlage 3 zum HVV andererseits (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2011 - L 24 KA 14/09 - in Juris).
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